AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen cloudklar, Inhaber Alexander Kost, (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Dienstleisters im Bereich moderner IT-Services, insbesondere:
Beratung, Einführung und Optimierung von Cloud- und Microsoft-365-Umgebungen, Migration bestehender Systeme, Bereitstellung, Vermittlung und Verwaltung von Softwarelizenzen, fortlaufende Support-, Betriebs- und Administrationsleistungen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

(1) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen als IT-Dienstleister gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang (Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung, Serviceplan).

(2) Typische Leistungen umfassen insbesondere: Analyse bestehender IT- und Cloud-Infrastrukturen, Planung und Durchführung von Migrationsprojekten, Einrichtung und Konfiguration von Mandanten, Sicherheitsrichtlinien, Benutzerrollen und Berechtigungen, Implementierung von Security-Konzepten wie MFA, Conditional Access, Passwort-Policies, technische und organisatorische Maßnahmen gemäß aktueller DSGVO-Vorgaben, Support, Betriebsunterstützung sowie administrative Tätigkeiten.

(3) Der Dienstleister ist berechtigt, Arbeitsschritte nach eigenem technischen Ermessen auszuführen, sofern dies dem Erfolg der vereinbarten Leistung dient.

(4) Der Dienstleister schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, sondern eine fachgerechte Dienstleistung gemäß dem aktuellen Stand der Technik.

3. Lizenzvermittlung und Drittanbieter-Dienste

(1) Bei der Beschaffung von Softwarelizenzen agiert der Dienstleister ausschließlich als Vermittler. Das Vertragsverhältnis über Nutzung und Funktion entsteht unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Softwareanbieter.

(2) Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsinhalte, Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Preisgestaltung der jeweiligen Drittanbieter.

(3) Der Dienstleister kann die Lizenzabrechnung im Namen des Kunden oder in eigenem Namen durchführen. Änderungen an Lizenzmodellen oder Lizenzpreisen der Hersteller werden an den Kunden weitergegeben.

4. Support- & Administrationszugriffe

(1) Für Support-, Wartungs- und Administrationszwecke richtet der Dienstleister ein sicheres Administrationskonto ein. Dieses Konto ist ausschließlich dem Dienstleister vorbehalten und technisch abgesichert.

(2) Der Dienstleister erhält nur Zugang zu Systemen, Anwendungen und Daten, soweit dies zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Jeder Zugriff wird protokolliert.

(3) Ein separater Notfallzugang (Break-Glass-User) wird nur auf Wunsch des Kunden eingerichtet. Die Einrichtung, Konfiguration sowie laufende Sicherheitsprüfung dieses Zugangs sind nicht Bestandteil der regulären Leistung und werden gesondert vergütet. Der Break-Glass-Account ist ausschließlich für kritische Störungen vorgesehen und unterliegt erhöhten Sicherheitsanforderungen.

(4) (4) Der Dienstleister schuldet keine allgemeine Überwachung, permanente Kontrolle oder proaktive Wartung der IT-Systeme des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Der Dienstleister bietet hierzu separate Wartungs-, Monitoring- und Supportverträge an, die zusätzliche Leistungen wie kontinuierliche Systemüberwachung, proaktive Maßnahmen, regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Aktualisierungen umfassen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Standardvertrags und werden gesondert vergütet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten, Genehmigungen und Ansprechpartner bereit.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für:
die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter, Datensicherungen, sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart, die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Hardware-, Netzwerk- und Systemumgebung.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen den Dienstleister zu angepassten Lieferterminen und ggf. Mehraufwandsabrechnung.

6. Datenschutz & Datensicherheit

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß:
DSGVO, BDSG, den Richtlinien der jeweiligen Anbieter, den vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt nur, wenn:
dies technisch erforderlich ist (z. B. Microsoft-Cloud), geeignete Garantien bestehen oder der Kunde ausdrücklich zustimmt.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

(4) Sofern eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein separater AV-Vertrag abgeschlossen.

7. Vergütung, Abrechnung & Fälligkeit

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt: projektbezogen, monatlich wiederkehrend, nach Aufwand, oder gemäß individueller Vereinbarung.

(3) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die Leistung vorübergehend einstellen und Verzugszinsen berechnen.

(4) Preisänderungen von Softwareherstellern werden ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie der Dienstleister selbst vom Hersteller erhält.

8. Haftungsausschluss und Beschränkungen

(1) Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden aufgrund von: Datenverlust, Fehlkonfigurationen durch den Kunden, Systemausfällen, Drittanbieter-Störungen, Updates oder Serviceunterbrechungen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert des betreffenden Vertragsjahres begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen..

9. Leistungserbringung durch Subunternehmer

Der Dienstleister ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Partnerunternehmen einzusetzen, bleibt jedoch weiterhin alleiniger Vertragspartner des Kunden.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Dienstleister behält sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an Vorlagen, Skripten, Dokumentationen, Automatisierungen und anderen Arbeitsergebnissen, sofern sie nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden.

(2) Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle öffentlicher Netzwerke, größere Cloud-Störungen, Energie- oder Infrastrukturausfälle, politische Ereignisse, Naturkatastrophen) entbinden den Dienstleister für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

12. Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

(2) Monatliche Serviceverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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